Baugenehmigung Carport Baden-Württemberg 2026

In Baden-Württemberg gilt eine der großzügigsten Regelungen für Carports: bis 50 m² sind sie genehmigungsfrei. Garagen hingegen nur bis 30 m². Wir erklären alle Regeln, Abstandsflächen und Sonderfälle nach der LBO BW.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf der LBO BW (Stand 2026) und dienen der ersten Orientierung. Örtliche Bebauungspläne können abweichen. Im Zweifelsfall beim zuständigen Baurechtsamt anfragen.

Die wichtigsten Regeln in Baden-Württemberg auf einen Blick

50 m²

Carport genehmigungsfrei bis

§ 50 Abs. 1 LBO BW — deutlich mehr als für Garagen

30 m²

Garage genehmigungsfrei bis

§ 50 Abs. 1 Nr. 1 LBO BW — strengere Regelung als für Carports

H × 0,4, min. 2,5 m

Mindestgrenzabstand

§ 5 LBO BW

9 m Länge, 3 m Wandhöhe

Grenzbebauung erlaubt bis

§ 6 Abs. 1 LBO BW

Carport vs. Garage: Der BW-Sonderweg

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, die Carports (50 m²) und Garagen (30 m²) unterschiedlich behandeln. Das hat praktische Konsequenzen:

TypGenehmigungsfrei bisRechtsgrundlage
Carport (offen)50 m²§ 50 Abs. 1 LBO BW
Garage (geschlossen)30 m²§ 50 Abs. 1 Nr. 1 LBO BW
Carport mit 3 Wändenkommt auf Einstufung anKlärung beim Bauamt empfohlen
Praxistipp: Ein Carport mit drei Wänden und Tor kann baurechtlich als "Garage" eingestuft werden — dann gilt die 30-m²-Grenze. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Vorderseite dauerhaft offen oder fragt beim Baurechtsamt nach.

Kenntnisgabeverfahren: BW-Sonderweg bei größeren Carports

Baden-Württemberg kennt neben dem klassischen Bauantrag das sogenannte Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO BW). Dabei werden Bauunterlagen beim Baurechtsamt eingereicht, und der Bau darf nach Ablauf einer Wartefrist (i.d.R. 2 Wochen) begonnen werden — ohne Genehmigungsbescheid.

  • Gilt für Wohngebäude und einfache Nebengebäude wie größere Carports
  • Voraussetzung: Das Vorhaben muss allen materiellen Anforderungen entsprechen
  • Einfacher und schneller als ein klassischer Bauantrag
  • Kein Genehmigungsbescheid — daher weniger Rechtssicherheit bei Streitigkeiten

Wann trotz Genehmigungsfreiheit Vorsicht geboten ist

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Im Außenbereich ist ein Carport grundsätzlich genehmigungspflichtig — auch unterhalb 50 m².

Denkmalschutz

Steht das Gebäude oder die Umgebung unter Denkmalschutz, braucht jeder Anbau eine denkmalrechtliche Genehmigung.

Wasserschutzgebiet

In Wasserschutzgebieten gelten verschärfte Regeln, insbesondere für Fundamente und Entwässerung.

Abweichender Bebauungsplan

Enthält der B-Plan der Gemeinde Vorgaben zur Grundflächenzahl (GRZ), Dachform oder Nebengebäuden, gehen diese vor.

Häufige Fragen: Carport Baden-Württemberg

Braucht ein Carport in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung?

In Baden-Württemberg sind Carports bis 50 m² Grundfläche genehmigungsfrei (§ 50 Abs. 1 LBO BW), wenn sie einer Wohnnutzung dienen und keine Aufenthaltsräume enthalten. Der Carport muss außerdem die Abstandsflächen nach § 5 LBO BW einhalten.

Wie viel Abstand muss ein Carport in BW zur Grundstücksgrenze halten?

In Baden-Württemberg gilt H × 0,4, mindestens 2,5 m. Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ergibt das: 2,5 × 0,4 = 1,0 m — der Mindestabstand von 2,5 m gilt. Grenzbebauung (0 m) ist bis 9 m Länge und 3 m Wandhöhe erlaubt (§ 6 Abs. 1 LBO BW).

Gilt für Garagen in BW eine andere Grenze als für Carports?

Ja. Garagen sind in Baden-Württemberg nur bis 30 m² genehmigungsfrei (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 LBO BW). Für einen Carport gilt die großzügigere 50-m²-Grenze. Ein Doppelcarport (2 × 15 m² = 30 m²) ist also genehmigungsfrei, eine Doppelgarage gleicher Größe hingegen genehmigungspflichtig.

Was passiert, wenn mein Carport in BW die 50 m² überschreitet?

Ab 50 m² Grundfläche ist eine Baugenehmigung nötig. In Baden-Württemberg kann für einfache Vorhaben das Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO BW) genutzt werden: Sie zeigen den Bau beim Baurechtsamt an, ohne auf einen Genehmigungsbescheid warten zu müssen — sofern alle Anforderungen erfüllt sind.

Wann ist trotz Genehmigungsfreiheit in BW Vorsicht geboten?

Die 50-m²-Freigrenze gilt nicht im Außenbereich (§ 35 BauGB), in Gebieten mit Denkmalschutz, in Wasserschutzgebieten und wenn der Bebauungsplan der Gemeinde abweichende Regeln enthält. Prüfen Sie stets den B-Plan Ihrer Gemeinde.

Noch unsicher — Carport oder Garage?

Unser Entscheidungshelfer berücksichtigt Budget, Sicherheitsbedarf und Bundesland-spezifische Regeln.

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